Premium Stelzenhäuser & Gartenküchen von Gardorello

  • Versandkostenfrei
  • 5 Jahre Garantie
  • Made in EU
  • Beratung: 0821 57089716

Garantiebestimmungen

Zuallererst möchten wir Sie über Ihre gesetzlich verankerten Verbraucherrechte informieren, die das Gewährleistungsrecht bei Mängeln, das Widerrufsrecht sowie allgemeine Schadensersatzansprüche umfassen. Diese Rechte bleiben von unserer Garantiezusage unberührt.

Wir gewähren 5-Jahre-Garantie  

Für alle unsere privat genutzten Stelzenhäuser und Gartenküchen garantieren wir eine fünfjährige Haltbarkeit auf  Holzkomponenten und Konstruktion unter folgenden Bedingungen:

Garantievoraussetzungen

  • Korrekte Montage gemäß unserer Aufbauanleitung.
  • Fehlende Bauteile oder offensichtliche Mängel an Holzbauteilen sind bei der Anlieferung innerhalb von 14 Tagen zu reklamieren und nur durch Nachlieferung der Originalbauteile zu montieren.  
  • Der ausschließliche Einsatz von GARDORELLO zugelassenen Verankerungen, die gemäß unserer Anleitung vorgegeben werden.
  • Die sachgemäßte Erstellung der Fundamente, wie sie gemäß unserer Anleitung vorgegeben werden.
  • Der sachgemäße Holzschutz und Pflege des Gardorello Gartenproduktes, wie sie gemäß unseren Pflegehinweisen vorgeben werden. 
  • Durchgehende Nutzung der Verankerungen und Fundamente über die gesamte Garantiezeit und Sicherstellung des einwandfreien Zustandes der Verankerungen und Fundamente über diese Zeitraum.

Die Garantie ist eine freiwillige Zusage von GARDORELLO und deckt Holzbauteile und Konstruktion im privaten Gebrauch ab. Für Zubehörteile greift das vom Gesetzgeber gewährte Gewährleistungsrecht.   

Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag des Warenerhalts und erlischt automatisch nach fünf Jahren.

Von der Garantie werden Mängel ausgeschlossen, bedingt durch:

  • Abweichend der Aufbauleitung montierte Bausätze.
  • Bauseitige Veränderungen der Modelle. 
  • Montage von abweichenden Elementen, die keine Originalbauteile sind. 
  • Unsachgemäße Ausführung von Montage, Befestigungen und Fundamentarbeiten.
  • Schäden durch unsachgemäße Behandlung während und nach den Montagearbeiten.
  • Höhere Gewalt, Sturmschäden, Naturkatastrophen oder anderweitig gewaltsame Einwirkungen
  • Nichtbeachtung der Pflegehinweise.
  • Unzureichender und/oder fehlerhaften Holzanstrich und Pflege des Holzes.
  • Holzschäden und Verfärbungen aufgrund unzureichender Belüftung.
  • Mängel durch zweckfremde Nutzung oder Nutzung für gewerbliche Zwecke.  

Garantieausschlüsse sind:

  • Harzfluss aus dem Holz und dadurch verursachte Oberflächenstörungen.
  • Glanzgrad- und Farbtonänderungen durch Witterungseinflüsse müssen nach der Norm akzeptiert werden (z.B. Farbveränderungen bei Aststellen, Bläue).
  • Schäden, die z.B. durch Krümmungen, Trocknungsrisse und Schwundrisse, ursächlich sind, die von der Norm der Holzsortierung akzeptiert werden.